Ein Rittergut ist ein historischer, meist ländlicher Besitz, der im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit einem Ritter oder einem niederen Adligen gehörte. Es diente ursprünglich der Versorgung des Ritters und war oft mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden, wie z.B. Steuerfreiheit oder die Gerichtsbarkeit über die ansässigen Bauern. Rittergüter spielten eine zentrale Rolle in der ländlichen Wirtschafts- und Sozialstruktur und bestanden aus dem Herrenhaus, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern und weiteren Gebäuden. Heute werden viele Rittergüter als Wohn- oder Landwirtschaftsbetriebe genutzt oder zu touristischen Zwecken erschlossen.