Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der insbesondere im Bereich des Immobilien- und Erbrechts tätig ist. Er ist zuständig für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie z.B. Grundstückskaufverträgen, Schenkungen, Eheverträgen und Testamenten. Der Notar stellt sicher, dass diese Geschäfte rechtswirksam und für alle Parteien transparent sind. Er berät die Beteiligten unparteiisch, klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf und sorgt dafür, dass die erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht werden.

Glossar

Im „Glossar“ finden Sie eine umfassende Sammlung von Begriffen und Erklärungen rund um das Thema historische Immobilien.

Von Fachbegriffen des Denkmalschutzes über architektonische Stile bis hin zu wichtigen rechtlichen Aspekten – unser Glossar bietet Ihnen leicht verständliche Definitionen und hilfreiche Erklärungen. Diese Rubrik ist Ihr Nachschlagewerk für alles, was Sie über historische Gebäude und deren Besonderheiten wissen möchten. Tauchen Sie ein und erweitern Sie Ihr Wissen, damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die faszinierende Welt von Immobilien mit Geschichte geht.