Das Nießbrauchrecht (auch als Fruchtgenuss bekannt) ist das dingliche Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen, ohne deren Eigentümer zu sein. Der Fruchtgenuss umfasst sowohl die Erträge (z.B. Mieteinnahmen) als auch den Gebrauch der Sache selbst. In Bezug auf Immobilien bedeutet dies, dass der Fruchtgenussberechtigte das Recht hat, eine Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten, während der Eigentümer weiterhin die rechtliche Kontrolle über das Eigentum behält. Der Fruchtgenuss kann zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden und endet üblicherweise mit dem Tod des Berechtigten.