Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Grundstücke und deren rechtliche Verhältnisse erfasst. Es enthält Informationen über Eigentümer, bestehende Lasten und Beschränkungen, sowie Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden. Das Grundbuch besteht aus mehreren Teilen: dem Bestandsverzeichnis (Angaben zum Grundstück), der Abteilung I (Eigentümer), der Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) und der Abteilung III (Grundpfandrechte). Die Einsicht in das Grundbuch ist grundsätzlich jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Grundbuch wird von den Grundbuchämtern geführt und ist essentiell für die Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.

Glossar

Im „Glossar“ finden Sie eine umfassende Sammlung von Begriffen und Erklärungen rund um das Thema historische Immobilien.

Von Fachbegriffen des Denkmalschutzes über architektonische Stile bis hin zu wichtigen rechtlichen Aspekten – unser Glossar bietet Ihnen leicht verständliche Definitionen und hilfreiche Erklärungen. Diese Rubrik ist Ihr Nachschlagewerk für alles, was Sie über historische Gebäude und deren Besonderheiten wissen möchten. Tauchen Sie ein und erweitern Sie Ihr Wissen, damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die faszinierende Welt von Immobilien mit Geschichte geht.