Erbbauzins

Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es wird meist für einen Zeitraum von 99 Jahren gewährt und im Grundbuch eingetragen. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen sogenannten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer fällt das errichtete Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, der eine Entschädigung zahlen muss.

Glossar

Im „Glossar“ finden Sie eine umfassende Sammlung von Begriffen und Erklärungen rund um das Thema historische Immobilien.

Von Fachbegriffen des Denkmalschutzes über architektonische Stile bis hin zu wichtigen rechtlichen Aspekten – unser Glossar bietet Ihnen leicht verständliche Definitionen und hilfreiche Erklärungen. Diese Rubrik ist Ihr Nachschlagewerk für alles, was Sie über historische Gebäude und deren Besonderheiten wissen möchten. Tauchen Sie ein und erweitern Sie Ihr Wissen, damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die faszinierende Welt von Immobilien mit Geschichte geht.