Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es wird meist für einen Zeitraum von 99 Jahren gewährt und im Grundbuch eingetragen. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen sogenannten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer fällt das errichtete Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, der eine Entschädigung zahlen muss.
Auch interessant: