Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes, veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür dem Grundstückseigentümer einen sogenannten Erbbauzins. Dieses Recht wird in Deutschland in der Regel für 99 Jahre gewährt, kann aber verlängert werden. Es wird im Grundbuch eingetragen und ist somit auch beleihbar. Durch das Erbbaurecht wird das Eigentum an Gebäude und Grundstück getrennt, was insbesondere bei öffentlichen oder kirchlichen Grundstückseigentümern beliebt ist, um Boden zu behalten und dennoch die Nutzung durch andere zu ermöglichen.

Glossar

Im „Glossar“ finden Sie eine umfassende Sammlung von Begriffen und Erklärungen rund um das Thema historische Immobilien.

Von Fachbegriffen des Denkmalschutzes über architektonische Stile bis hin zu wichtigen rechtlichen Aspekten – unser Glossar bietet Ihnen leicht verständliche Definitionen und hilfreiche Erklärungen. Diese Rubrik ist Ihr Nachschlagewerk für alles, was Sie über historische Gebäude und deren Besonderheiten wissen möchten. Tauchen Sie ein und erweitern Sie Ihr Wissen, damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die faszinierende Welt von Immobilien mit Geschichte geht.