Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes, veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür dem Grundstückseigentümer einen sogenannten Erbbauzins. Dieses Recht wird in Deutschland in der Regel für 99 Jahre gewährt, kann aber verlängert werden. Es wird im Grundbuch eingetragen und ist somit auch beleihbar. Durch das Erbbaurecht wird das Eigentum an Gebäude und Grundstück getrennt, was insbesondere bei öffentlichen oder kirchlichen Grundstückseigentümern beliebt ist, um Boden zu behalten und dennoch die Nutzung durch andere zu ermöglichen.
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