Das Denkmalamt, oft auch als Landesdenkmalamt oder Denkmalschutzbehörde bezeichnet, ist eine staatliche Einrichtung, die für die Überwachung und Durchsetzung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Diese Ämter sind verantwortlich für die Identifizierung, Registrierung und Klassifizierung von Kulturdenkmälern sowie für die Beratung und Unterstützung von Eigentümern bei der Erhaltung und Restaurierung ihrer denkmalgeschützten Objekte. Sie arbeiten auch eng mit anderen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes eingehalten werden.