Für historische Immobilien sind bauliche Veränderungen oft genehmigungspflichtig, besonders wenn es sich um denkmalgeschützte Objekte handelt. Grundsätzlich ist ein Bauantrag erforderlich, wenn die Veränderungen die äußere Gestaltung des Gebäudes betreffen, eine Veränderung der Nutzungsart vorliegen soll oder Anbauten geplant sind. Dies kann Umbauten, Erweiterungen oder wesentliche Veränderungen der tragenden Struktur einschließen. Die genauen Bestimmungen können jedoch je nach Bundesland und lokaler Bauordnung variieren.