Kurz Erklärt
Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die Wertminderung von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer hinweg beschreibt. Bei Immobilien erlaubt die AfA Eigentümern, den Kaufpreis und die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten über die Jahre hinweg steuerlich geltend zu machen. Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es oft spezielle AfA-Regelungen, die es ermöglichen, höhere Abschreibungssätze zu nutzen, um die finanzielle Last der Sanierung und Instandhaltung zu mindern.
